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DAS ARBEITSAMT |
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Sie haben sich also dafür entschieden den nächsten Schritt zu gehen. Nun geht es darum, sich im Vorfeld abzusichern, da man angebotene staatliche Unterstützungen schon in Anspruch nehmen sollte, um die im Vorfeld beschriebene Anlaufzeit überbrücken zu können. Wenn Sie gerade arbeitslos sind oder demnächst werden, so ist dieser Schritt enorm wichtig. Sollten Sie einen festen Beruf ausüben und nebenbei einsteigen wollen, so können Sie diesen Schritt überspringen. |
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kschneider2991 / pixabay.com |
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Für Neueinsteiger in die Selbstständigkeit bietet das Arbeitsamt eine Unterstützung an, die sich Gründungszuschuß nennt. Sie erhalten dann vorerst 9 Monate Zuwendungen in Höhe des normalen Arbeitslosengeldes 1 plus 300 € für die freiwillige Sozialversicherung. Um diese zu beanspruchen ist es nötig mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet zu sein und ein Formular zur Bewilligung des Gründungszuschußes ausszufüllen. Dazu benöten Sie einen Businessplan, indem Sie Ihr Vorhaben zur Existenzgründung erläutern und Schätzungen über mögliche Einnahmen und Ausgaben abgeben. Der Businessplan muß dann zusammen mit dem Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung" beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die Stellungnahme kann z.B. von einem Steuerberater erfolgen. Dafür werden vom Steuerberater ca. 50-100 € berechnet.
Der nächste Weg führt dann zum Landkreis der jeweiligen Stadt. Hier müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Dies dauert normalerweise nur 5 Min. und kostet ca. 30 €. Die Gewerbeanmeldung muß dann zusammen mit Ihrem Antrag auf Gründungszuschuß und der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und dem Businessplan eingereicht werden. Wenn der Steuerberater den Businessplan für durchsetzbar hält, wird der Antrag auf Gründungszuschuß in der Regel auch genehmigt.
Der letze Schritt, wenn es um stattliche Unterstützung geht, wäre die Überlegung sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dies bietet das Arbeitsamt seit noch nicht alzu langer Zeit an (Februar 2006). Das Problem ist, dass man nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1 hat, wenn es mit der eigenen Firma doch nicht so laufen sollte, wie man es sich vorgestellt hat. Seit dem 01.01.2007 sind die Beiträge für die freiwillige Versicherung von 39,81 € (neue Bundesländer: 33,56 €) auf voraussichtlich 28 € (neue Bundesländer 24 €) gesunken.
Hier erhalten Sie Sie ausführliche Informationen zum Thema Freiwillige Arbeitslosenversicherung. |
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X-Stat.de
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